Leitbild
Gymnasium Wernigerode Eine Stadt – Eine Schule – traditionsbewusst – weltoffen – zukunftsorientiert
Identität entwickeln
In unserer Schule bündeln sich die Erfahrungen zweier örtlicher Gymnasien mit ganz unterschiedlichen Traditionen. Die Vereinigung dieser Bildungseinrichtungen sehen wir als Chance, um auf der Basis unserer Stärken ein modernes und regional verwurzeltes Gymnasium zu entwickeln, das eine eigene Identität besitzt. Diese neue Identität soll im fortwährenden Diskurs zwischen Lernenden, Eltern, Sorgeberechtigten und Lehrenden entstehen, die Traditionslinien der beiden bisherigen Gymnasien aufnehmen, Bewährtes weiterentwickeln und Raum für Innovation geben. Es gilt also, die neue Schule unter reger Beteiligung aller am Bildungs- und Erziehungsprozess teilhabenden Personengruppen im regen Austausch unter- sowie miteinander gemeinsam zu gestalten.
Dieser Prozess wird sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken. Er bedarf deshalb einer fortwährenden Evaluation und Neujustierung.
Grundwerte leben
Als zukunftsorientierte Bildungseinrichtung steht das Gymnasium fest auf den Fundamenten unserer freiheitlich-demokratisch verfassten und weltoffenen Gesellschaft. Lernende, Eltern, Sorgeberechtigte, Lehrende sowie alle am Erziehungs- und Ausbildungsprozess Mitwirkenden bekennen sich durch ihre Arbeit in bzw. durch ihre Zusammenarbeit mit unserer Schule zu diesen Grundwerten. Sie bilden die Rahmenbedingungen eines erfolgreichen Lernens, das auf lange Sicht nicht nur darauf abzielt, den Heranwachsenden mit dem Erlangen des Abiturs formal die Hochschulreife zu bescheinigen, sondern ihnen gleichzeitig vielfältige Möglichkeiten bietet, die persönlichen Kompetenzen in Korrespondenz mit dem staatlichen Bildungsauftrag unseres allgemeinbildenden Gymnasiums zu entwickeln.
Individualität fördern
Unsere Schule versteht sich folglich als ganztägiger Lern- und Lebensort, an dem die Kinder und Jugendlichen sowohl fachliche als auch überfachliche individuelle Kompetenzen erwerben. Diese bilden in Verbindung mit einer gelebten Wertschätzungskultur die Grundlage dafür, dass die Absolventinnen und Absolventen unser Gymnasium als modern ausgebildete sowie mündige Bürgerinnen und Bürger verlassen, die in der zunehmend globalisierten Welt ihren Lebensweg bewusst, zielorientiert und nachhaltig gestalten können. Gleichzeitig soll ihnen die Schulzeit den nötigen geschützten Rahmen bieten, um sich als Persönlichkeit auszuprobieren und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Schließlich versteht sich unser Gymnasium heute und in Zukunft als Kommunikations- und Identifikationsort für Lernende, Eltern, Sorgeberechtigte, Lehrende sowie Ehemalige, die auch nach Ende ihrer Ausbildungs- bzw. Lehrtätigkeit diese Schule als Anlauf- bzw. Ankerpunkt ihres Lebens begreifen und weiterhin zur Entwicklung ihres Profils beitragen möchten.
Hausordnung
Die durch die Gesamtkonferenz am 30. Januar 2024 beschlossene Hausordnung kann hier eingesehen werden.
Als Auszug sind nachfolgend die Unterrichts- und Pausenzeiten sowie der Regelkanon zur Nutzung digitaler Endgeräte gelistet.
Unterrichts- und Pausenzeiten
(gültig seit 20. November 2023)
1. Block | 07:30 Uhr – 09:00 Uhr | 1. Stunde | 07:30 Uhr – 08:15 Uhr |
2. Stunde | 08:15 Uhr – 09:00 Uhr | ||
09:00 Uhr – 09:30 Uhr | |||
2. Block | 09:30 Uhr – 11:00 Uhr | 3. Stunde | 09:30 Uhr – 10:15 Uhr |
10:15 Uhr – 10:20 Uhr | |||
4. Stunde | 10:20 Uhr – 11:05 Uhr | ||
11:00 Uhr – 11:30 Uhr | 11:05 Uhr – 11:30 Uhr | ||
3. Block | 11:30 Uhr – 13:00 Uhr | 5. Stunde | 11:30 Uhr – 12:15 Uhr |
12:15 Uhr – 12:20 Uhr | |||
6. Stunde | 12:20 Uhr – 13:05 Uhr | ||
13:00 Uhr – 13:30 Uhr | 13:05 Uhr – 13:30 Uhr | ||
4. Block | 13:30 Uhr – 15:00 Uhr | 7. Stunde | 13:30 Uhr – 14:15 Uhr |
8. Stunde | 14:15 Uhr – 15:00 Uhr | ||
15:00 Uhr – 15:05 Uhr | |||
5. Block | 15:05 Uhr – 16:35 Uhr | 9. Stunde | 15:05 Uhr – 15:50 Uhr |
10. Stunde | 15:50 Uhr – 16:35 Uhr |
Nutzung von digitalen Endgeräten
Unsere Schule begrüßt und fördert den Umgang mit digitalen Endgeräten auch im Hinblick auf die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Neben privaten digitalen Endgeräten können dazu im Unterricht auch schuleigene eingesetzt werden. Im Sinne der angestrebten Kompetenzentwicklung sowie der Wahrung einer vertrauensvollen Schulgemeinschaft und der Einhaltung von Persönlichkeitsrechten unterliegt die Verwendung von digitalen Endgeräten einem Regelkanon.
(1) | Digitale Endgeräte (dazu gehören auch Smartwatches) dürfen in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mitgebracht werden. Bei Beschädigung oder Diebstahl der Geräte wird seitens der Schule keine Haftung übernommen. |
(2) | Die Nutzung digitaler Endgeräte ist im Unterricht nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft gestattet. Über Art und Umfang der Nutzung entscheidet die Lehrkraft. |
(3) | Die Verwendung eines Tablets zur Anfertigung von Unterrichtsmitschriften ist nur nach erteilter Erlaubnis durch die Lehrkraft, jedoch frühestens ab dem Schuljahrgang 8 gestattet. Diese Erlaubnis kann widerrufen werden, falls
In Unterrichtsphasen, in denen die Nutzung des Tablets im o. g. Sinn eingeschränkt ist, ist das Gerät zu deaktivieren. |
(4) | Mit Erlaubnis der Lehrkraft kann im Unterrichtsgeschehen Video-, Bild- und Tonmaterial angefertigt und geteilt werden, sofern es pädagogisch sinnvoll ist. Sowohl bei der Anfertigung als auch der Verarbeitung der Aufnahmen ist auf die Einhaltung von Rechtsnormen zu achten. Dies schließt ebenfalls die Verteilung des Materials an Andere mit ein. |
(5) | In Leistungserhebungen dürfen digitale Endgeräte nur mit Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden. Über Art und Umfang der Nutzung entscheidet die Lehrkraft. Eine widerrechtliche Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. |
(6) | In den Schuljahrgänge 5 bis 8 ist von der Nutzung digitaler Endgeräte während der Pausen abzusehen. |