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Unsere Schule

Hausordnung

Die durch die Gesamtkonferenz am 30. Januar 2024 beschlossene Hausordnung kann hier eingesehen werden.

Als Auszug sind nachfolgend die Unterrichts- und Pausenzeiten sowie der Regelkanon zur Nutzung digitaler Endgeräte gelistet.

 

Unterrichts- und Pausenzeiten

(gültig seit 20. November 2023)
1. Block 07:30 Uhr – 09:00 Uhr 1. Stunde 07:30 Uhr – 08:15 Uhr
2. Stunde 08:15 Uhr – 09:00 Uhr
09:00 Uhr – 09:30 Uhr
2. Block 09:30 Uhr – 11:00 Uhr 3. Stunde 09:30 Uhr – 10:15 Uhr
10:15 Uhr – 10:20 Uhr
4. Stunde 10:20 Uhr – 11:05 Uhr
11:00 Uhr – 11:30 Uhr 11:05 Uhr – 11:30 Uhr
3. Block 11:30 Uhr – 13:00 Uhr 5. Stunde 11:30 Uhr – 12:15 Uhr
12:15 Uhr – 12:20 Uhr
6. Stunde 12:20 Uhr – 13:05 Uhr
13:00 Uhr – 13:30 Uhr 13:05 Uhr – 13:30 Uhr
4. Block 13:30 Uhr – 15:00 Uhr 7. Stunde 13:30 Uhr – 14:15 Uhr
8. Stunde 14:15 Uhr – 15:00 Uhr
15:00 Uhr – 15:05 Uhr
5. Block 15:05 Uhr – 16:35 Uhr 9. Stunde 15:05 Uhr – 15:50 Uhr
10. Stunde 15:50 Uhr – 16:35 Uhr

 

 

Nutzung von digitalen Endgeräten

Unsere Schule begrüßt und fördert den Umgang mit digitalen Endgeräten auch im Hinblick auf die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Neben privaten digitalen Endgeräten können dazu im Unterricht auch schuleigene eingesetzt werden. Im Sinne der angestrebten Kompetenzentwicklung sowie der Wahrung einer vertrauensvollen Schulgemeinschaft und der Einhaltung von Persönlichkeitsrechten unterliegt die Verwendung von digitalen Endgeräten einem Regelkanon.

(1) Digitale Endgeräte (dazu gehören auch Smartwatches) dürfen in die Schule und zu schulischen Veranstaltungen mitgebracht werden. Bei Beschädigung oder Diebstahl der Geräte wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
(2) Die Nutzung digitaler Endgeräte ist im Unterricht nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft gestattet. Über Art und Umfang der Nutzung entscheidet die Lehrkraft.
(3) Die Verwendung eines Tablets zur Anfertigung von Unterrichtsmitschriften ist nur nach erteilter Erlaubnis durch die Lehrkraft, jedoch frühestens ab dem Schuljahrgang 8 gestattet. Diese Erlaubnis kann widerrufen werden, falls

  • die Verwendung des Tablets die fachbezogene Kompetenzentwicklung nicht hinreichend unterstützt,
  • die Klassenkonferenz einen entsprechenden Beschluss fasst.

In Unterrichtsphasen, in denen die Nutzung des Tablets im o. g. Sinn eingeschränkt ist, ist das Gerät zu deaktivieren.

(4) Mit Erlaubnis der Lehrkraft kann im Unterrichtsgeschehen Video-, Bild- und Tonmaterial angefertigt und geteilt werden, sofern es pädagogisch sinnvoll ist. Sowohl bei der Anfertigung als auch der Verarbeitung der Aufnahmen ist auf die Einhaltung von Rechtsnormen zu achten. Dies schließt ebenfalls die Verteilung des Materials an Andere mit ein.
(5) In Leistungserhebungen dürfen digitale Endgeräte nur mit Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden. Über Art und Umfang der Nutzung entscheidet die Lehrkraft. Eine widerrechtliche Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet.
(6) In den Schuljahrgänge 5 bis 8 ist von der Nutzung digitaler Endgeräte während der Pausen abzusehen.

 

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